martin is eating a cookie

Cookie policy

Our website uses cookies to understand how people use it in order to improve your website experience. By klicking on the "Accept"-button below you consent to our use of cookies as defined in our cookie policy. You have the right of withdrawal at any time. Details about our cookies and the possibility to change the settings can be found via the "Change cookie settings"-button. To read our full data policy please click here.

Hilfe & Kontakt

FAQs für Reisebüroagenten

Kann Hahnair eine Rückerstattung genehmigen, wenn die durchführende Fluggesellschaft eine Flugplanänderung macht und keine alternativen Flüge anbietet oder wenn die alternativen Flüge für die Fluggäste nicht akzeptabel sind?

Im Allgemeinen werden Rückerstattungen genehmigt bei Flugplanänderungen von mehr als drei Stunden.

Diese Zeitspanne kann von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich sein. Sollte das Reisebüro weitere Informationen benötigen, kann es sich an service@hahnair.com wenden.

Sollten Flugplanänderungen zu unmöglichen Anschlussflügen führen, kann eine Rückerstattung nur dann genehmigt werden, wenn der betroffene Anschlussflug oder die betroffenen Anschlussflüge ebenfalls auf dem gleichen HR-169 Dokument ausgestellt wurden. Bevor das Reisebüro eine Rückerstattung beantragt, ist es verpflichtend, dass das Reisebüro die Buchung storniert. 

Bitte stellen Sie mit Ihrem Antrag die vollständige PNR History zur Verfügung.