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Hilfe & Kontakt

FAQs für Reisebüroagenten

Die durchführende Fluggesellschaft hat das Datum oder die Flugzeit des Flugs geändert, der auf einem HR-169 Ticket ausgestellt wurde. Was kann man tun?

Im Falle unfreiwilliger Änderungen (Flugplanänderung der ausführenden Fluggesellschaft) muss das Reisebüro das Ticket umschreiben (erneut ausstellen). Dies ist gebührenfrei. Der folgende Text muss in die Endorsement-Spalte eingetragen werden: "INVOL REISSUE DUE TO SC XX/YYY SS/MMM (Flugnummer und Datum)". Das Reisebüro muss außerdem den I-Indikator vor der Tarifberechnung angeben (I-XXX YY ZZZ40.00NUC40.00END).

Sämtliche Angaben zu dem neuen Ticket müssen mit denen des ursprünglich ausgestellten Tickets übereinstimmen. Der neue Flug muss von derselben Fluggesellschaft durchgeführt werden und die Buchungsklasse muss übereinstimmen.

Sollte das Reisebüro eine UN/UC ohne Alternative erhalten, müssen Sie den Passagier auf den nächsten verfügbaren Flug umbuchen (vor oder nach dem annullierten Flug). Es muss sich um dieselbe durchführende Fluggesellschaft, Buchungsklasse und dieselbe Flugroute handeln.

Sollte die Fluggesellschaft eine Alternative anbieten, die für den Fluggast nicht akzeptabel ist, muss das Reisebüro eine E-Mail an service@hahnair.com schicken. Es ist verpflichtend, herauszufinden, ob in diesem Fall eine unfreiwillige (involuntary) Rückerstattung gewährt werden kann oder ob die durchführende Fluggesellschaft die angebotene Alternative als annehmbar betrachtet und das Angebot damit akzeptiert werden muss. Sollte die Fluggesellschaft die angebotene Alternative als annehmbar betrachten, wird eine Stornierung seitens des Passagiers als freiwillige (voluntary) Handlung betrachtet und eine Rückerstattung erfolgt gemäß der Tarifrichtlinien.

Manche Fluggesellschaften gewähren bei Flugplanänderungen keine Rückerstattungen.