Im Falle unfreiwilliger Änderungen (Flugplanänderung der ausführenden
Fluggesellschaft) muss das Reisebüro das Ticket umschreiben (erneut
ausstellen). Dies ist gebührenfrei.
Der folgende Text muss in die Endorsement-Spalte eingetragen werden:
"INVOL REISSUE DUE TO SC XX/YYY SS/MMM (Flugnummer und Datum)". Das
Reisebüro muss außerdem den I-Indikator vor der Tarifberechnung angeben (I-XXX
YY ZZZ40.00NUC40.00END).
Sämtliche Angaben zu dem neuen Ticket müssen mit denen des ursprünglich
ausgestellten Tickets übereinstimmen. Der neue Flug muss von derselben
Fluggesellschaft durchgeführt werden und die Buchungsklasse muss
übereinstimmen.
Sollte das Reisebüro eine UN/UC ohne Alternative erhalten, müssen Sie den
Passagier auf den nächsten verfügbaren Flug umbuchen (vor oder nach dem
annullierten Flug). Es muss sich um dieselbe durchführende Fluggesellschaft,
Buchungsklasse und dieselbe Flugroute handeln.
Sollte die Fluggesellschaft eine Alternative anbieten, die für den Fluggast
nicht akzeptabel ist, muss das Reisebüro eine E-Mail an service@hahnair.com schicken. Es ist verpflichtend, herauszufinden, ob in diesem Fall eine
unfreiwillige (involuntary) Rückerstattung gewährt werden kann oder ob die
durchführende Fluggesellschaft die angebotene Alternative als annehmbar
betrachtet und das Angebot damit akzeptiert werden muss. Sollte die
Fluggesellschaft die angebotene Alternative als annehmbar betrachten, wird eine
Stornierung seitens des Passagiers als freiwillige (voluntary) Handlung
betrachtet und eine Rückerstattung erfolgt gemäß der Tarifrichtlinien.
Manche Fluggesellschaften gewähren bei Flugplanänderungen keine
Rückerstattungen.