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Wie können Reisebüromitarbeiter ein Ticket erneut ausstellen, wenn der Coupon (CPN) Status “U” (unavailable) ist?
  1. Der Coupon Status muss zunächst zu “O” geändert werden.
  2. Schicken Sie eine E-Mail an service@hahnair.com, um eine Änderung des CPN Status‘ zu beantragen.
  3. Sobald der Coupon Status “O” ist muss die erneute Ausstellung vom Reisebüro durchgeführt werden unter Beachtung der Tarifregeln.
Kann ein Reisebüro eine Umbuchung für einen Fluggast durchführen und das Ticket erneut ausstellen, falls der Fluggast eine alternative Flugoption, die von der durchführenden Fluggesellschaft angeboten wird, nicht akzeptiert?

Reisebüromitarbeiter können eine Umbuchung durchführen, wenn die folgenden verpflichtenden Regeln eingehalten werden. Eine Umbuchung für einen Passagier ist nur möglich mit der selben Fluggesellschaft, am selben Tag (oder in geringem zeitlichen Abstand zum Abflugdatum) und in der selben Buchungsklasse.  

Ein Wechsel auf eine andere Fluggesellschaft ist nicht gestattet. Sobald die Umbuchung erfolgt ist, muss der Reisebüromitarbeiter das Dokument erneut ausstellen und im Endorsement-Feld den folgenden Text eingeben: "INVOL REISSUE DUE TO SC XX YYYY/DD MMM” (Flugnummer/Datum).

Beachten Sie: einige Partnerfluggesellschaften akzeptieren keine Umbuchung auf einen anderen Flug, auch nicht zum selben Datum, wenn Sie dem Passagier alternative Flugoptionen angeboten haben. Bei Unklarheiten sollte der Reisebüroagent eine E-Mail an service@hahnair.com schicken, um Details zu erfragen.

Was ist zu tun, wenn das HR-169 Ticket mit einem falschen Passagiernamen ausgestellt wurde oder ein Schreibfehler im Namen ist?

In diesem Fall muss das Reisebüro eine neue PNR erstellen mit dem korrekten Namen und das Ticket erneut ausstellen. Wichtiger Hinweis: nur die identische Route, die identische Fluggesellschaft, das identische Datum und der identische Tarif oder höher (=keine niedrigeren Tarifklassen) sind erlaubt. Das Reisebüro muss die ursprüngliche Buchung in ihrem GDS stornieren!

Sollte die durchführende Fluggesellschaft eine Gebühr für die Namenskorrektur erheben, muss diese Gebühr mit der erneuten Ticketausstellung berechnet werden. Die Höhe der Gebühr kann in den Tarifregeln oder auf der Website der ausführenden Fluggesellschaft eingesehen werden.

Es ist nicht möglich eine Namensänderung vorzunehmen, um einen völlig anderen Passagier einzutragen. In diesem Fall muss eine Rückerstattung des inkorrekt ausgestellten Tickets unter Beachtung der Tarifregeln durchgeführt werden. Ausnahme: Die Fluggesellschaft erlaubt ausdrücklich eine Namensänderung und weist in ihren Tarifbestimmungen darauf hin (hier fällt für gewöhnlich eine Gebühr an). Manche Fluggesellschaften erlauben keine Namensänderungen oder -korrekturen. In diesem Fall muss das Reisebüro eine E-Mail an service@hahnair.com senden, um weitere Informationen zu erhalten.

Die durchführende Fluggesellschaft hat das Datum oder die Flugzeit des Flugs geändert, der auf einem HR-169 Ticket ausgestellt wurde. Was kann man tun?

Im Falle unfreiwilliger Änderungen (Flugplanänderung der ausführenden Fluggesellschaft) muss das Reisebüro das Ticket umschreiben (erneut ausstellen). Dies ist gebührenfrei. Der folgende Text muss in die Endorsement-Spalte eingetragen werden: "INVOL REISSUE DUE TO SC XX/YYY SS/MMM (Flugnummer und Datum)". Das Reisebüro muss außerdem den I-Indikator vor der Tarifberechnung angeben (I-XXX YY ZZZ40.00NUC40.00END).

Sämtliche Angaben zu dem neuen Ticket müssen mit denen des ursprünglich ausgestellten Tickets übereinstimmen. Der neue Flug muss von derselben Fluggesellschaft durchgeführt werden und die Buchungsklasse muss übereinstimmen.

Sollte das Reisebüro eine UN/UC ohne Alternative erhalten, müssen Sie den Passagier auf den nächsten verfügbaren Flug umbuchen (vor oder nach dem annullierten Flug). Es muss sich um dieselbe durchführende Fluggesellschaft, Buchungsklasse und dieselbe Flugroute handeln.

Sollte die Fluggesellschaft eine Alternative anbieten, die für den Fluggast nicht akzeptabel ist, muss das Reisebüro eine E-Mail an service@hahnair.com schicken. Es ist verpflichtend, herauszufinden, ob in diesem Fall eine unfreiwillige (involuntary) Rückerstattung gewährt werden kann oder ob die durchführende Fluggesellschaft die angebotene Alternative als annehmbar betrachtet und das Angebot damit akzeptiert werden muss. Sollte die Fluggesellschaft die angebotene Alternative als annehmbar betrachten, wird eine Stornierung seitens des Passagiers als freiwillige (voluntary) Handlung betrachtet und eine Rückerstattung erfolgt gemäß der Tarifrichtlinien.

Manche Fluggesellschaften gewähren bei Flugplanänderungen keine Rückerstattungen.