Wichtiger Hinweis für Reisebüromitarbeiter, die einen Rückerstattungsantrag stellen:
Bei Rückerstattungsanträgen über BSPlink bitte immer die vollständige PNR History beifügen.
Bitte beachten Sie, dass Hahnair als validierender Carrier in keiner Weise für die Verpflichtungen ausführender Carrier, die auf einem HR-169 Dokument ausgestellt wurden, verantwortlich gemacht werden kann.
Reisebüros können die Erstattung direkt über das GDS abwickeln oder einen Antrag auf Erstattung (RA, Refund Application) über BSP Link einreichen. Bei Erstattungen über GDS zahlen Sie bitte die Steuern einzeln unter Angabe der entsprechenden Steuerbezeichnung zurück. Es ist nicht zulässig, XT oder TX zur Angabe der Gesamtsumme erstattungsfähiger Steuern zu verwenden.
Bitte beachten Sie: Wenn ein Erstattungsantrag nicht korrekt mit allen notwendigen Angaben ausgefüllt wurde, kann Hahnair das Ticket nicht erstatten. Bitte fügen Sie daher stets alle erforderlichen Unterlagen bei (z. B. eine Kopie der PNR-History, Sterbeurkunde oder Krankheitsattest), um unnötige Ablehnungen zu vermeiden.
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